Grad der Behinderung (GdB)
Der () gibt die Schwere einer Behinderung an. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Den GdB legt das oder das Amt für soziale Angelegenheiten fest. Dort können Sie auch einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen. Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder höher.
- Was bedeutet der "Grad der Behinderung"?
- Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?
- Online-Antrag: Feststellung einer Behinderung und GdB
- Welche Unterlagen brauche ich für die Feststellung der Behinderung?
- Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
- Wer legt den GdB fest?
- GdB und Gleichstellung
- Begleitperson bei medizinischem Gutachten zum GdB erlaubt
- Was kann ich tun, wenn ich mit meinem GdB nicht einverstanden bin?
Was bedeutet der "Grad der Behinderung"?
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist eine Maßeinheit. Er zeigt an, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung oder beeinträchtigt ist. Den GdB gibt man in 10er-Graden an. Der niedrigste GdB beginnt bei 20 und der höchste ist 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben. Je höher der Wert, desto stärker ist die Behinderung. Einzelne Behinderungen oder Erkrankungen werden nicht zusammengezählt, sondern insgesamt bewertet.
Zum Beispiel: Eine Person hat zwei Behinderungen. Behinderung A führt zu einem GdB von 30. Die zweite Behinderung B führt zu einem GdB von 50. Beide Behinderungen zusammen ergeben aber nicht unbedingt einen GdB von 80. Sondern es kann sein, dass sie nur mit einem GdB von 60 bewertet werden.
Entscheidend ist hierbei nicht nur die Art der Behinderung oder chronischen Krankheit, sondern auch die Frage: Wie stark wird der Mensch an der am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt?
Im 9, Paragraf 2 (SGB IX, § 2) steht, dass ein Mensch mit Grad der Behinderung von 50 und mehr als schwerbehindert gilt.
Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?
Einen Grad der Behinderung (GdB) müssen Sie beantragen. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei Ihrem Versorgungsamt. Dort können Sie auch einen und die beantragen. Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie im Familienratgeber-Text Versorgungsamt.
An manchen Orten hat das Amt einen anderen Namen, zum Beispiel "Amt für soziale Angelegenheiten" oder "Landesamt für Soziales".
Die Anträge für den GdB unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Sie können zu dem zuständigen Amt vor Ort gehen und dort ein Antrags-Formular bekommen.
Beachten Sie, dass Sie für den Antrag zusätzlich ein ärztliches Gutachten und vielleicht andere Unterlagen benötigen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt "Welche Unterlagen brauche ich für die Feststellung der Behinderung?".
Manchmal ist es sinnvoll, dass Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen. Dann haben Sie Zeit, die nötigen Unterlagen zu sammeln. Danach können Sie dann den ausführlichen Antrag stellen.
Wie Sie einen formlosen Antrag stellen, lesen Sie im Familienratgeber-Text Anträge und Formulare.
Oder Sie nutzen dazu den Familienratgeber-:
Online-Antrag: Feststellung einer Behinderung und GdB
Bei den meisten Versorgungsämtern können Sie den Antrag inzwischen auch stellen. Ob ein Online-Antrag möglich ist, sehen Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Amtes.
Sie können dazu auch diese beiden Internetseiten nutzen:
- Verwaltung digital. Diese Seite ist ein Angebot des Bundesministerium des Innern. Hier können Sie Verwaltungs-Leistungen von Bund, Ländern und beantragen.
- Sozialplattform.de. Die Sozialplattform ist ein gemeinsames Internet-Angebot der Sozialbehörden in Deutschland. Auf der Seite können Sie Anträge online stellen und Informationen zu Leistungen bekommen.
Wenn Sie die Feststellung einer Behinderung und einen GdB beantragen, sollten Sie Unterlagen oder Gutachten von Ärzt*innen miteinreichen. Zum Beispiel diese Unterlagen:
- ärztliche Gutachten zu Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit
- Gutachten und Berichte aus einer Kur oder Reha
- Pflege- und Betreuungsgutachten
- EKG-, Labor- und Röntgenbefunde
Die Gutachten und Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, bevor Sie den Antrag stellen. Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen sagen, welche Unterlage und Gutachten sie brauchen.
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, brauchen Sie eine der Person.
Wenn Sie den Antrag stellen möchten und keine Staatsbürgerschaft eines EU-Staates haben, brauchen Sie:
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten möchten, müssen Sie vorher Ihren Grad der Behinderung feststellen lassen. Das machen Sie beim Versorgungsamt. Menschen mit einem GdB von mehr als 50 bekommen einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Ausweis erhalten Sie bestimmte Hilfen und . Zum Beispiel den besonderen , den Zusatzurlaub oder bestimmte Steuer-Vorteile. Welche Nachteilsausgleiche Sie bekommen können und welche Vorteile der Schwerbehindertenausweis bietet lesen Sie im Familienratgeber-Text Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung.
Das Versorgungsamt prüft auch, ob Sie Anspruch auf ein oder mehrere Merkzeichen haben. Zum Beispiel bedeutet das Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, das Merkzeichen B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson oder das Merkzeichen Bl = blind.
Mit den Merkzeichen können Sie besondere Nachteilsausgleiche bekommen.
Mehr Infos zum Schwerbehindertenausweis und zu den Merkzeichen lesen Sie im Familienratgeber-Text Schwerbehindertenausweis.
Tipp: Beratung vor dem Antrag
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Grad der Behinderung und einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Eine Beratung ist sinnvoll. Zum Beispiel kann es Möglichkeiten geben, einen höheren Grad der Behinderung zu bekommen. Beratung bieten die EUTB-Beratungsstellen. Auch bei den Sozialverbänden oder den bekommen Sie Beratung. Zum Beispiel beim Deutschland (SoVD) oder bei der Caritas.
Die Caritas bietet auch eine Beratung im Internet an:
Wer legt den GdB fest?
Den Grad der Behinderung (GdB) prüfen Gutachter*innen des Versorgungsamtes. Für die Prüfung und Festlegung des GdB gibt es feste Regeln. Diese Regeln heißen Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) oder Versorgungsmedizinische Grundsätze. In der Verordnung stehen die unterschiedlichen Behinderungs-Arten und chronischen Krankheiten. Dahinter steht jeweils, zu welchem einzelnen GdB sie führen.
Zum Beispiel:
- Eine Entfernung des Magens (zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung) kann zu einem GdB von 40 bis 50 führen.
- Der Verlust eines Armes (im oberen Bereich des Armes) führt zu einem GdB von 70.
Mehr zu den Aufgaben des Versorgungsamtes lesen Sie im Familienratgeber-Text Versorgungsamt. Dort finden Sie auch die Kontakt-Daten zum Versorgungsamt in Ihrer Nähe.
GdB und Gleichstellung
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung lassen. Das bedeutet sie können dann auch besondere Nachteilsausgleiche (im Bereich Arbeit) bekommen. Wie das geht und welche Voraussetzungen es dafür gibt, lesen Sie im Familienratgeber-Text Gleichstellung.
Begleitperson bei medizinischem Gutachten zum GdB erlaubt
Sie möchten Ihren Grad der Behinderung erneut feststellen lassen? Oder Sie müssen den GdB erneut feststellen lassen? Dann kann es vorkommen, dass Sie persönlich zu einem medizinischen Gutachten erscheinen müssen. In diesem Falle haben Sie das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen. Das Recht auf eine Begleitperson hat ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigt. Der Gutachter oder die Gutachterin muss die Vertrauensperson zulassen. Nur ein Gericht kann den Ausschluss einer Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen. Nicht aber der oder die Gutachter*in.
Wichtig zu wissen:
Manchmal muss der Grad der Behinderung erneut festgelegt werden. Zum Beispiel, weil sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat. Bei einem erneuten Gutachten kann es vorkommen, dass Sie einen geringeren Grad der Behinderung erhalten.
Was kann ich tun, wenn ich mit meinem GdB nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wie das geht, erfahren Sie im Familienratgeber-Text Wie lege ich Widerspruch ein?
Wenn Sie bereits einen GdB haben und einen höheren GdB haben möchten: Dann können Sie eine neue Einstufung beim Versorgungsamt beantragen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand aufgrund Ihrer Behinderung verschlechtert hat. Vorher sollten Sie sich aber beraten lassen.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
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Manchmal ist es nicht so leicht, den richtigen GdB zu bekommen. Auf der Internetseite www.rehadat-recht.de finden Sie hilfreiche Infos und aktuelle Gerichtsurteile zum GdB.
Broschüre Versorgungsmedizin-Verordnung - Die Broschüre können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herunterladen.Weitere Artikel zum Thema im Familienratgeber
Zuletzt aktualisiert am 29. Januar 2026